Die Verordnung (EU) 2015/2120 ("Netzneutralitätsverordnung") schreibt in Art. 3 Abs. 1 das Recht der Endnutzer, "Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen", fest. Da die Verordnung unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gilt, steht das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen, allen Endnutzern in Europa zu. Diese Verordnung hat die Bundesrepublik in dem Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräte durch Verkündung am 23. Januar 2016 umgesetzt. Was bedeutet dies für Sie als unsere Kunden? Seit Inkrafttreten - August 2016 - haben Endkunden die Wahl, ob sie ein vom TK-Anbieter angebotenes Endgerät (Router/Modem) oder ein eigenes Endgerät am eigenen Breitbandanschluss einsetzen (= freie Endgerätewahl). TK-Anbieter dürfen Kunden also beim Abschluss von Neuverträgen nicht mehr verpflichten, ein bestimmtes Endgerät zu nutzen. Das Telekommunikationsnetz des Netzbetreibers und dessen Verantwortung enden dementsprechend vor dem Endgerät an der Netzabschlussdose (Ausnahme: Im FTTH-Bereich ist ein netzkonformes Netzabschlussgerät zu verwenden, welches von TM-Net.de vorgegeben werden kann. Die Routerwahlfreiheit für den Kunden ist hiervon jedoch nicht erfasst bzw. beeinträchtigt). Der Router oder das Modem selbst gehören dann nicht mehr dazu. Die neue Wahlfreiheit stellt insofern erhöhte Anforderungen an den Endkunden sowohl bei der Auswahl des richtigen Routers als auch bei dessen Inbetriebnahme. Insoweit ist zwingend zu beachten, dass Sie je nach Vertragsgestaltung die Aufwendungen für die Behebung von Störungen und Schäden durch eine unsachgemäße Inbetriebnahme oder das Verwenden von nicht schnittstellenkonformen Routern tragen. (WICHTIGER HINWEIS: Hiervon ist auch der Missbrauch des Routers durch Dritte umfasst!) Nur bei Verwendung eines schnittstellenkonformen und von TM-Net.de empfohlenen Endgeräts können die alle Produktleistungen und -eigenschaften umfassend erbracht werden. Wird ein nicht schnittstellenkonformes Endgerät eingesetzt, kann TM-Net.de die Eigenschaften nicht überwachen und keinen Quality of Service gewährleisten. Die Schnittstellenbeschreibungen der TM-Net.de umfassen sowohl sämtliche Zugangsparameter, die für die Inbetriebnahme und den Anschluss bei TM-Net.de erforderlich sind als auch eine Beschreibung der Eigenschaften, respektive Standards, die erfüllt werden müssen. Der ausgewählte Router sollte deshalb auf jeden Fall die Schnittstellenspezifikation der TM-Net.de erfüllen. Die Schnittstellenbeschreibung für den Netzabschlusspunkt erfragen Sie bitte bei unseren Technikern, die Ihnen die erforderlichen Informationen erläutern und selbstverständlich kostenlos zusenden. Wir empfehlen Ihnen daher dringend vor dem Kauf eines selbst ausgewählten Routers die Produktbeschreibung und der Bedienungshinweise des Routerherstellers dahingehend zu überprüfen, ob der ausgewählte Router die Schnittstellenspezifikation der TM-Net.de erfüllt. Da der Router nicht mehr zum TK-Netz der TM-Net.de gehört, müssen Sie gemäß § 11 Abs. 4 FTEG (= Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen) grundsätzlich selbst für eine fachgerechte Anschaltung Sorge tragen. Zur sachgemäßen Inbetriebnahme halten Sie bitte unbedingt die Hinweise des Routerherstellers ein.